Bekanntmachung für Schulbetrieb und Tagesbetreuung im Landkreis Ansbach

Der 7-Tage-Inzidenzwert lag im Landkreis Ansbach laut Angaben des Robert Koch-Instituts an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (dem 3., 4., 5., 6. und 7. Mai 2021) unter 165. Entsprechend der neu eingeführten Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten daher für den Landkreis Ansbach ab Montag, den 10.05.2021, folgende Änderungen:

Unter bestimmten Voraussetzungen (Coronavirus-Test) findet ab dem 10. Mai 2021 auch in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Ab dann können auch – ausschließlich für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern – Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Des Weiteren ist ab dem 10. Mai 2021 der Präsenzunterricht an Hundeschulen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Satz 1 bis 4 der 12. BayIfSMV wieder zulässig.

 

Bekanntmachung Inzidenzwert unter 165


 

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